Vor-Ort-Service in Mendig und Umgebung

Ihr Kfz-Gutachter in Mendig – unabhängig, schnell & präzise

Ob Unfallgutachten oder Fahrzeugbewertung: KFZ Gutachten+ begutachtet Ihr Fahrzeug unabhängig und dokumentiert jeden Schaden präzise. Ihr Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 48 Stunden.

Kurzfristige Termine
Unabhängig & neutral
Unverschuldeter Unfall?Die gegnerische Versicherung übernimmt üblicherweise die Gutachterkosten.Kosten trägt meist die Versicherung des Verursachers.

Ingenieurwissen hinter jedem Gutachten

Die Verbindung aus technischem Studium und qualifizierter Sachverständigentätigkeit ermöglicht eine präzise, nachvollziehbare und technisch fundierte Bewertung Ihres Fahrzeugs.Technisches Studium, geprüfter Sachverständiger.

M.Sc.
Wirtschaftsingenieurwesen
M.Sc. Wirtschaftsing.
Bachelor- und Masterabschluss
Zertifizierter
Kfz-Sachverständiger
Zert. Kfz-Sachverständiger
Schaden- und Fahrzeugbewertung
Hochvolt-Fachkunde
Stufe 1S
Hybrid- und ElektrofahrzeugeHybrid- und Elektrofahrzeuge
WARUM KFZ GUTACHTEN+

KFZ Gutachten+ – Ihr Plus nach einem Schaden

Ein Unfall bringt das gewohnte Leben durcheinander – für die meisten Fahrzeughalter eine echte Ausnahmesituation. Atmen Sie durch: Den Aufwand übernehmen wir. Ein unabhängiges Gutachten schafft sofort Klarheit und liefert eine technisch fundierte Schadenbewertung, auf die Sie sich verlassen können. Von unserem Standort in Mendig aus sind wir in der gesamten Region persönlich für Sie da.Ein Unfall ist eine Ausnahmesituation. Den Aufwand übernehmen wir – ein unabhängiges Gutachten schafft sofort Klarheit.

  • Technisch fundierte Schadenbewertung
  • Vor Ort in der gesamten Region
  • Ein Ansprechpartner bis zur Regulierung

Zwischen Rhein und Mosel, von der Ahr über die Eifel bis an die Lahn: KFZ Gutachten+ steht in der gesamten Region für unabhängige Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten. Wir erfassen Schäden präzise, dokumentieren alle Feststellungen nachvollziehbar und schaffen damit eine belastbare Grundlage für die weitere Schadenregulierung.Zwischen Rhein und Mosel bis in die Eifel: Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten – präzise erfasst, nachvollziehbar dokumentiert.

Isometrische Darstellung: Fahrzeugbegutachtung mit Kamera, Messwerkzeug und Prüfprotokoll
Schematische Darstellung – jedes Fahrzeug wird rundum aufgenommen und bewertet.
Kürzungen beginnen bei fehlender Dokumentation. Unabhängig · Technisch fundiert · Nachvollziehbar
Versicherungsnah oder oberflächlich geprüftOberflächlich geprüft
Übersehene PositionenÜbersehen. Gekürzt. Verloren.

Was nicht erfasst und belegt wird, kann bei der Regulierung unberücksichtigt bleiben.

Unabhängig geprüft mit KFZ Gutachten
Jede Position erfasstErfasst. Bewertet. Belegt.

Wir dokumentieren den tatsächlichen Schadenumfang technisch fundiert und nachvollziehbar.

Ihr Schaden. Unabhängig bewertet. Schematische Darstellung zur Veranschaulichung.

Mobil vor OrtBesichtigung direkt am Fahrzeug
Express-GutachtenIn der Regel in 48 Stunden
Anerkannte StandardsSachverständig & beweissicher
§ AnwaltsnetzwerkVerkehrsrecht auf Wunsch
Begleitung bis zur RegulierungUnterstützung bei der Schadenabwicklung
BeweissicherungVollständige Fotodokumentation
Hybrid & ElektroMit Hochvolt-Fachkunde (1S)
Ein AnsprechpartnerVom Termin bis zum Gutachten
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Schmerzensgeld bei Verletzungen
Kostenübernahme für einen Gutachter Ihrer Wahl
Rechtsanwaltskosten
Wertminderung
Abschleppkosten
Entsorgungskosten
Komplette Übernahme der Kosten
Leistungen

Gutachten für jede Situation

Vom Unfallschaden bis zur Fahrzeugbewertung: KFZ Gutachten+ bietet unabhängige Kfz-Gutachten und Sachverständigenleistungen in Mendig und Umgebung.Unfallschaden, Bewertung, Oldtimer – aus einer Hand.

Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall dokumentiert KFZ Gutachten+ alle festgestellten Fahrzeugschäden präzise und nachvollziehbar. Das Unfallgutachten bildet die technische Grundlage für die Schadenregulierung.

Kostenvoranschlag

Bei Bagatellschäden kalkulieren wir die voraussichtlichen Reparaturkosten transparent. Der Kostenvoranschlag unterstützt die Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Wertgutachten

Wir ermitteln den marktgerechten Fahrzeugwert für Kauf, Verkauf, Finanzierung, Leasing oder Versicherung – auf Grundlage von Zustand, Ausstattung und aktuellen Marktdaten.

Leasingrückgabe

Vor der Rückgabe dokumentieren wir Fahrzeugzustand, Gebrauchsspuren und Schäden neutral. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für mögliche Nachforderungen.

Oldtimergutachten

Wir bewerten Zustand, Originalität, Marktwert und Wiederbeschaffungswert Ihres Klassikers – auf Wunsch unter Berücksichtigung der Kriterien für ein H-Kennzeichen.

Reparaturbestätigung

Wir prüfen und dokumentieren fachgerecht ausgeführte Reparaturen. Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis gegenüber Versicherung, Werkstatt oder Käufer.

So einfach geht's

In 4 Schritten zu Ihrem Kfz-Gutachten

Ein Unfall ist stressig. Der Ablauf nicht. KFZ Gutachten+ begleitet Sie persönlich, von der ersten Anfrage bis zur Schadenregulierung.Ein Unfall ist stressig. Der Ablauf nicht.

SCHRITT 01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Wir klären Ihren Fall persönlich, kurz und unverbindlich.Anruf, WhatsApp oder Formular – wir klären Ihren Fall kurz und unverbindlich.

SCHRITT 02

Fahrzeug besichtigen

Wir begutachten Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort – in Mendig und in der Umgebung – oder nach Termin an unserem Standort.Begutachtung bei Ihnen vor Ort oder nach Termin an unserem Standort.

SCHRITT 03

Gutachten erstellen

Wir erfassen, kalkulieren und dokumentieren den Schaden technisch fundiert. Ihr Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.Schaden technisch dokumentiert – Gutachten meist in 24 bis 48 Stunden.

SCHRITT 04

Schaden reguliert

Das Gutachten ist die technische Grundlage der Regulierung. Bis Ihr Geld da ist, bleiben wir Ihr Ansprechpartner – auch bei Rückfragen von Versicherung oder Werkstatt.Grundlage der Regulierung – wir bleiben Ihr Ansprechpartner bis zur Auszahlung.

Zeitrahmen
Termin in24Std.
Besichtigung 45–90Min.
Gutachten in24–48Std.

Richtwerte – abhängig von Schadenumfang, Terminverfügbarkeit und erforderlicher Prüfung.Richtwerte, je nach Schadenumfang.

Echte Fälle

Der Unterschied in echten Zahlen

Anonymisierte Praxisfälle aus der Region zeigen, was ein unabhängiges Gutachten konkret bringt.Echte Fälle aus der Region.

Fallbeispiel 01 Wildunfall – was zahlt die Kasko wirklich … Zusätzlich+4.047 €
Schadenbild BMW 4er, SeitenschwellerFOTO · anonymisiertes Schadenbild
Kaskoschaden

BMW 4er / Wildunfall

Ohne Gutachten

Seitenschäden bleiben unerfasst – die Versicherung zahlt nur, was schwarz auf weiß belegt ist.

Unser Mehrwert

Jede Position fotografisch und messtechnisch belegt – die Regulierung folgt dem Gutachten, nicht der Schätzung.

Versicherung1.553 €
Kostenvoranschlag4.730 €
Mit KFZ Gutachten+5.600 €
Zusätzlicher Schadenumfang +4.047 €
Fallbeispiel 02 Fehlerhaftes Gutachten – was wirklich fehlte … Zusätzlich+2.480 €
Schadenbild Audi A4, vorderer Kotflügel und Stoßfänger rechtsFOTO · anonymisiertes Schadenbild
Haftpflichtschaden

Audi A4 / Schaden vorne rechts

Fremdgutachten

Mehrere Schadenpositionen fehlten – gekürzt wurde zulasten des Fahrzeughalters.

Unser Mehrwert

Technisch nachgeprüft und vollständig dargestellt – die Kürzung ließ sich nicht halten.

Versicherung720 €
Fremdgutachten1.850 €
Mit KFZ Gutachten+3.200 €
Zusätzlicher Schadenumfang +2.480 €
Fallbeispiel 03 Parkschaden – verdeckte Schäden unter der Stoßstange … Zusätzlich+3.100 €
Schadenbild BMW 1er, Frontstoßstange nach ParkschadenFOTO · anonymisiertes Schadenbild
Haftpflichtschaden

BMW 1er / Parkschaden

Nur Kostenvoranschlag

Risse am Scheinwerfer übersehen, dazu Bruchstellen in der Stoßstangenhalterung – nichts davon tauchte auf.

Unser Mehrwert

Scheinwerferrisse und verdeckte Schäden unter der Stoßstange dokumentiert – belegt statt vermutet.

Versicherung1.400 €
Kostenvoranschlag2.850 €
Mit KFZ Gutachten+4.500 €
Zusätzlicher Schadenumfang +3.100 €

Die dargestellten Beträge dienen der Veranschaulichung. Jeder Schaden wird individuell bewertet; Ergebnisse können im Einzelfall abweichen und stellen keine Zusage eines bestimmten Regulierungsergebnisses dar.Ergebnisse können im Einzelfall abweichen

Einsatzgebiet

Ihr Fahrzeug. Ihr Standort. Unser Einsatz.

KFZ Gutachten+ kommt von Mendig aus direkt zu Ihnen – für unabhängige Gutachten und präzise Fahrzeugbewertungen in der gesamten Region.Von Mendig direkt zu Ihnen.

Einsatzgebiete Rhein Mosel Ahr Eifel Lahn
Ihr Ort ist nicht aufgeführt? Fragen Sie kurz an – wir prüfen die Anfahrt und melden uns persönlich zurück. Wir prüfen die Anfahrt persönlich.Einsatzgebiet prüfen →
FAQ

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Ihr Kfz-Gutachten – kurz und verständlich.Kurz und verständlich.

Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?

Bleiben Sie ruhig, sichern Sie die Unfallstelle und kümmern Sie sich zuerst um Verletzte. Danach gilt: Beweise sichern, bevor wichtige Spuren verloren gehen.

  • Unfallstelle sichern. Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Bei geringfügigem Schaden die Fahrzeuge nach kurzer Dokumentation aus dem Verkehrsbereich entfernen.
  • Verletzten helfen. Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie bei Verletzten oder akuter Gefahr sofort den Notruf 112.
  • Polizei verständigen. Besonders bei Verletzten, Fahrerflucht, Gefahren, unklarer Schuldfrage oder größeren Schäden. In dringenden Fällen wählen Sie 110.
  • Unfall dokumentieren. Fotografieren Sie Fahrzeuge, Kennzeichen, Schäden, Endstellungen, Unfallstelle und Umgebung – möglichst aus verschiedenen Perspektiven.
  • Daten und Zeugen erfassen. Notieren Sie Namen, Anschriften, Telefonnummern, Kennzeichen und Versicherungsdaten aller Beteiligten sowie die Kontaktdaten möglicher Zeugen.
  • Keine Schuld anerkennen. Bleiben Sie bei den Tatsachen und unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis.
  • Unabhängigen Gutachter kontaktieren. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen wählen. Die erforderlichen Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Fotos gesichert? Dann KFZ Gutachten+ kontaktieren. Wir klären die nächsten Schritte persönlich.

Die Versicherung sagt, ein Kostenvoranschlag reicht – stimmt das?

Nicht pauschal. Ein Kostenvoranschlag beziffert vor allem die voraussichtlichen Reparaturkosten und kann bei einem klar erkennbaren Bagatellschaden genügen. Bei umfangreicheren, unklaren oder verdeckten Schäden ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten deutlich belastbarer.

Ein vollständiges Gutachten dokumentiert unter anderem:

  • Schadenumfang und Reparaturweg. Welche Bauteile beschädigt sind und wie die fachgerechte Reparatur erfolgen soll.
  • Reparaturkosten und -dauer. Eine nachvollziehbare Kalkulation einschließlich Arbeitszeit, Ersatzteilen und Lackierung.
  • Wertminderung. Den möglichen Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleiben kann.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert. Entscheidende Werte, insbesondere bei einem möglichen wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Beweissichere Dokumentation. Fotos, Messwerte und technische Feststellungen als nachvollziehbare Grundlage der Schadenregulierung.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Ob die Gutachterkosten übernommen werden, hängt insbesondere davon ab, ob das Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich war.

Unsicher, was Ihr Schaden braucht? KFZ Gutachten+ prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich
Wer bezahlt das Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Kfz-Gutachtens.

Voraussetzung ist insbesondere, dass kein offensichtlich geringfügiger Bagatellschaden vorliegt und die Gegenseite vollständig haftet. Bei einer Mithaftung, einem Kaskoschaden oder einer ungeklärten Schuldfrage können andere Regelungen gelten.

Sie bestimmen den Gutachter. Ob eine direkte Abrechnung mit der Versicherung möglich ist, klären wir transparent vor der Beauftragung.

Unsicher wegen der Kosten? Ihr Fall wird vorab kostenlos und unverbindlich geprüft
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?

Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs dauert je nach Schaden meist 45 bis 90 Minuten.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen und Fahrzeugdaten vorliegen, erhalten Sie Ihr fertiges Kfz-Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei einem Totalschaden, verdeckten Schäden oder erforderlichen Nachprüfungen kann die Bearbeitung etwas länger dauern.

Kurzfristige Termine in Mendig und Umgebung sind häufig möglich – fragen Sie einfach direkt an.

Wie lange dauert die Schadenregulierung?

Eine feste Dauer lässt sich nicht seriös garantieren. Bei klarer Haftung und vollständigen Unterlagen erfolgt die Schadenregulierung häufig innerhalb weniger Wochen.

Verzögerungen können entstehen, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, Unterlagen fehlen, Zeugen befragt oder eine Polizeiakte angefordert werden muss.

KFZ Gutachten+ liefert eine vollständige und nachvollziehbare technische Dokumentation und beantwortet technische Rückfragen von Versicherung oder Werkstatt. Dadurch werden unnötige Rückfragen und Verzögerungen vermieden.

Sie erhalten nicht nur ein Gutachten. Wir bleiben bei technischen Fragen Ihr Ansprechpartner.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen sich nicht ausschließlich auf einen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter verlassen.

Ein selbst gewählter Sachverständiger bietet Ihnen:

  • Unabhängige Schadenfeststellung. Der tatsächliche Schadenumfang wird technisch geprüft und nachvollziehbar dokumentiert.
  • Alle relevanten Fahrzeugwerte. Dazu können Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer gehören.
  • Einen persönlichen Ansprechpartner. KFZ Gutachten+ begleitet Sie von der Besichtigung bis zu technischen Rückfragen während der Regulierung.

Bei Bagatell- und Kaskoschäden können abweichende Regeln gelten.

Ihr Fahrzeug. Ihr Gutachter. Ihre unabhängige Bewertung.
Kommt KFZ Gutachten+ zur Fahrzeugbesichtigung zu mir?

Ja. KFZ Gutachten+ begutachtet Ihr Fahrzeug mobil in Mendig und im Einsatzgebiet zwischen Rhein, Mosel, Ahr, Eifel und Lahn.

Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt erfolgen. Alternativ vereinbaren wir einen Termin an unserem Standort in Mendig.

Ihr Ort ist nicht aufgeführt? Fragen Sie kurz an – wir prüfen die Anfahrt persönlich.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Kfz-Gutachten?

Für ein Unfallgutachten benötigen wir zunächst nur wenige Angaben:

  • Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten.
  • Unfalldaten. Datum, Unfallort und eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs.
  • Daten der Beteiligten. Kennzeichen, Kontaktdaten und Versicherung des Unfallgegners – sofern vorhanden.
  • Fotos und vorhandene Unterlagen. Schadenfotos sowie Nachweise über frühere Schäden oder Reparaturen können hilfreich sein.

Für Wert- oder Oldtimergutachten sind zusätzlich Wartungsnachweise, Rechnungen, HU-Berichte und Fahrzeugdokumentationen sinnvoll.

Es fehlt etwas? Kein Problem – wir klären gemeinsam, was für Ihr Gutachten tatsächlich benötigt wird.

Wann brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?

Ein Anwalt ist nicht bei jedem Verkehrsunfall zwingend erforderlich. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann eine anwaltliche Begleitung jedoch sinnvoll sein – insbesondere wenn:

  • die Schuldfrage unklar oder strittig ist,
  • die Versicherung Positionen kürzt oder ablehnt,
  • sich die Regulierung erheblich verzögert,
  • Personen verletzt wurden,
  • ein Totalschaden oder hoher Fahrzeugschaden vorliegt.

Die Aufgaben bleiben klar getrennt: KFZ Gutachten+ dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden technisch. Ein Rechtsanwalt prüft Ihre rechtlichen Ansprüche und übernimmt deren Durchsetzung.

Bei vollständiger Haftung der Gegenseite können erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gehören. Bei einer Mithaftung oder ungeklärten Schuldfrage kann dies abweichen.

Auf Wunsch nennen wir Ihnen unverbindlich einen Ansprechpartner für Verkehrsrecht in der Region.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten hängen von der Art des Gutachtens, dem Fahrzeug und dem erforderlichen Prüfaufwand ab.

Bei einem Unfallgutachten richtet sich das Honorar häufig nach der ermittelten Schadenhöhe zuzüglich erforderlicher Nebenkosten. Für Wert-, Oldtimer- oder Leasinggutachten erhalten Sie vorab eine transparente Einschätzung.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die erforderlichen Gutachterkosten – abhängig von der Haftung und sofern kein offensichtlicher Bagatellschaden vorliegt.

Vor der Beauftragung erklären wir Ihnen transparent, welche Kosten entstehen und wer sie voraussichtlich trägt.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich
Wiederbeschaffungswert oder Restwert – was ist der Unterschied?

Beide Werte sind besonders bei einem Totalschaden entscheidend:

  • Wiederbeschaffungswert. Der Betrag, der am Schadentag für ein vergleichbares Fahrzeug benötigt wird. Berücksichtigt werden unter anderem Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
  • Restwert. Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug im gegenwärtigen Zustand noch besitzt.

Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert wird als Wiederbeschaffungsaufwand bezeichnet. Sie bildet bei einem Totalschaden regelmäßig die Grundlage der Abrechnung.

KFZ Gutachten+ ermittelt beide Werte nachvollziehbar auf Grundlage des Fahrzeugs und der aktuellen Marktlage.

Wann liegt bei einem Fahrzeug ein Totalschaden vor?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

  • Technischer Totalschaden. Das Fahrzeug kann nicht mehr fachgerecht und verkehrssicher instand gesetzt werden.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden. Die voraussichtlichen Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Bei der Abrechnung wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts zugrunde gelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur dennoch möglich sein, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen.

Für diese sogenannte 130-Prozent-Regel gelten strenge Voraussetzungen, insbesondere eine fachgerechte Reparatur und die weitere Nutzung des Fahrzeugs.

Das Gutachten zeigt, welche Abrechnungs- und Reparaturmöglichkeiten technisch bestehen.

Was bedeutet fiktive oder konkrete Abrechnung?

Nach einem Haftpflichtschaden kann der Fahrzeugschaden grundsätzlich auf zwei Arten abgerechnet werden:

  • Fiktive Abrechnung. Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten erforderlichen Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug vollständig reparieren zu lassen. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich anfällt.
  • Konkrete Abrechnung. Das Fahrzeug wird repariert und die tatsächlich entstandenen Kosten werden anhand der Rechnung abgerechnet. Die angefallene Umsatzsteuer kann dabei berücksichtigt werden.

Welche Abrechnung möglich und sinnvoll ist, hängt vom Schaden, dem Fahrzeugwert und Ihrem weiteren Vorgehen ab. Bei einem Totalschaden oder Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts gelten zusätzliche Voraussetzungen.

KFZ Gutachten+ liefert die technischen Werte. Die rechtliche Entscheidung sollte im Zweifel mit einem Verkehrsrechtsanwalt abgestimmt werden.

Haftpflicht- oder Kaskoschaden – was ist der Unterschied?

Der Unterschied entscheidet darüber, welche Versicherung eintritt und welche Vertragsregeln gelten.

  • Haftpflichtschaden. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat Ihr Fahrzeug beschädigt. Ihre Ansprüche richten sich gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem unverschuldeten Schaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wählen.
  • Kaskoschaden. Der Schaden wird über Ihre eigene Fahrzeugversicherung reguliert. Dazu können selbst verursachte Unfallschäden in der Vollkasko sowie beispielsweise Diebstahl, Hagel, Sturm oder Wildschäden in der Teilkasko gehören.

Bei Kaskoschäden richten sich Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Gutachterwahl nach Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Unsicher, welche Begutachtung erforderlich ist? KFZ Gutachten+ prüft Ihren Fall technisch und erklärt das weitere Vorgehen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – was steht mir zu?

Nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie für die unfallbedingte Ausfallzeit grundsätzlich zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung wählen.

  • Mietwagen. Benötigen Sie weiterhin ein Fahrzeug, können die erforderlichen und wirtschaftlich angemessenen Mietwagenkosten für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer erstattungsfähig sein. Vergleichen Sie nach Möglichkeit die angebotenen Tarife.
  • Nutzungsausfallentschädigung. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, kann Ihnen für die tatsächliche Ausfallzeit eine tägliche Entschädigung zustehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie das Fahrzeug nutzen wollten und keine zumutbare Ersatzmöglichkeit hatten.

Für denselben Zeitraum können Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung nicht gleichzeitig verlangt werden.

Das Kfz-Gutachten dokumentiert die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer und liefert damit eine wichtige technische Grundlage für die Regulierung.

Mobil bleiben oder Nutzungsausfall wählen? KFZ Gutachten+ ermittelt die erforderlichen technischen Werte.

Allgemeine Informationen – keine Rechtsberatung. Entscheidend ist stets der konkrete Einzelfall.

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24h
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